Beratungsschwerpunkt im Insolvenz- und Sanierungsrecht

h

Inhaltsverzeichnis

=

Insolvenzantragstellung

=

Haftungsvermeidung für Geschäftsleiter

=

Außergerichtliche Sanierung

=

Eigenverwaltung und Schutzschirm (§§ 270 ff. InsO)

=

Restrukturierung nach dem StaRUG

h

=

Insolvenzplanverfahren

=

Begleitung und Vertretung aller Beteiligten im Umfeld wirtschaftlicher Krisen

=

Distressed M&A

=

Insolvenzrechtliche Vertretung und Prozessführung

Pflasterstein ist eine auf das deutsche Insolvenz- und Sanierungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

Im Einzelnen:

Insolvenzantragstellung

In wirtschaftlich angespannten Situationen ist eine frühzeitige und kompetente rechtliche Beratung entscheidend. Pflasterstein berät Sie bzw. das von Ihnen geleitete Unternehmen umfassend in allen Fragen des Insolvenz- und Sanierungsrechts; Dies mit dem Ziel, wirtschaftliche Substanz zu sichern und tragfähige Perspektiven zu schaffen.

Pflasterstein unterstützt bei der Prüfung von Insolvenzantragspflichten gemäß § 15a InsO (Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung) und begleitet die von Ihnen vertretene Gesellschaft bei der Insolvenzantragstellung.

Die Vermeidung der persönlichen Haftung der Geschäftsleitung steht hier meist im Vordergrund.

Im Rahmen seiner beruflichen Laufbahn hat Rechtsanwalt Steffen Meier schon mehr als 100 Unternehmen bei der Prüfung der Insolvenzreife unterstützt und sie bei der – sofern erforderlich – Insolvenzantragstellung begleitet.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich für ein Erstgespräch.

Haftungsvermeidung für Geschäftsleiter

Pflasterstein begleitet Geschäftsleiter in kritischen Phasen des von ihnen geleiteten Unternehmens; Dies mit dem Fokus darauf, die persönliche Haftung des Geschäftsleiters, die ihm aus insolvenzspezifischen Haftungsnormen wie § 15b Abs. 4 InsO drohen, zu vermeiden.

Im Rahmen seiner beruflichen Laufbahn hat Rechtsanwalt Steffen Meier schon mehr als 100 Unternehmen bzw. deren Geschäftsleiter bei der Prüfung der Insolvenzreife unterstützt und sie bei der – sofern erforderlich – Insolvenzantragstellung begleitet, wodurch die persönliche Haftung der Geschäftsleiter vermieden werden konnte.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich für ein Erstgespräch.

Außergerichtliche Sanierung

Pflasterstein begleitet Unternehmen und deren Geschäftsleiter bei Verhandlungen mit Gläubigern und anderen Stakeholdern. Pflasterstein unterstützt bei der Erstellung und Umsetzung von Vergleichs- und Restrukturierungsvereinbarungen.

Rechtsanwalt Steffen Meier verfügt über einschlägige Erfahrungen bei der außergerichtlichen Sanierung. Er ist aufgrund seiner Erfahrungen in der Lage, die Interessen der Beteiligten, bspw. aufgrund von deren Sicherheiten, genau abschätzen zu können, was für eine erfolgreiche Sanierung essentiell ist.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich für ein Erstgespräch.

Eigenverwaltung und Schutzschirm (§§ 270 ff. InsO)

Ein besonderer Beratungsschwerpunkt von Pflasterstein liegt auf der Restrukturierung in Eigenverwaltung und unter dem Schutzschirm sowie auf der Anwendung des StaRUG – dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen.

Rechtsanwalt Steffen Meier berät regelmäßig Unternehmen bei der Prüfung und der Durchführung von Eigenverwaltungs- bzw. Schutzschirmverfahren.

Rechtsanwalt Steffen Meier hat z.B. das Logistikunternehmen RollBo Transport GmbH bei der Vorbereitung und Durchführung von deren Schutzschirmverfahrens und der erfolgreichen Sanierung eines Geschäftsteils begleitet. Zur Publikation siehe hier. Er war Teil des Teams, das die KaDeWe Group GmbH bei der Durchführung von deren Eigenverwaltungsverfahren begleitet hat. Der Geschäftsbetrieb der KaDeWe Group GmbH konnte im Rahmen einer sog. übertragenden Sanierung fortgeführt werden. Zur Publikation siehe hier.

Neben den genannten Unternehmen hat Rechtsanwalt Steffen Meier insbesondere Start-up-Unternehmen aus den Bereichen Real Estate und E-Commerce im Rahmen von Eigenverwaltungs- und Schutzschirmverfahren beraten und vertreten.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich für ein Erstgespräch.

Restrukturierung nach StaRUG

Ein besonderer Beratungsschwerpunkt von Pflasterstein liegt auf der Restrukturierung in Eigenverwaltung und unter dem Schutzschirm sowie auf der Anwendung des StaRUG – dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen.

Öffentlich und damit publizierbar ist die Mitarbeit von Rechtsanwalt Steffen Meier an dem StaRUG-Verfahren zum Datingportal Spark.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich für ein Erstgespräch.

Insolvenzplanverfahren

Pflasterstein begleitet Unternehmen auch im Insolvenzplanverfahren, mit dem Ziel, den bestehenden Rechtsträger zu erhalten, um ihn finanziell saniert aus der Insolvenz entlassen zu können. Dies bezieht z.B. die erforderliche Verhandlung mit den zur Abstimmung über den Insolvenzplan berechtigten Gläubigern und die Begleitung bis zur gerichtliche Planbestätigung mit ein.

Rechtsanwalt Steffen Meier verfügt über einschlägige Erfahrungen bei der Erstellung von Insolvenzplänen und der Begleitung in Insolvenzplanverfahren.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich für ein Erstgespräch.

Begleitung und Vertretung aller Beteiligten im Umfeld wirtschaftlicher Krisen

Pflasterstein berät alle Beteiligten im Krisenumfeld eines Unternehmens, insbesondere gegenüber einem Unternehmen im (vorläufigen) Insolvenzverfahren bzw. gegenüber dem Insolvenzverwalter. Dieses Beratungsangebot richtet sich insbesondere an Lieferanten, Vermieter und Dienstleistungserbringern. Antworten auf Fragen

  • zum Schicksal der Vertragsbeziehung in der wirtschaftlichen Krise des Vertragspartners,
  • zum Schicksal bereits verdienter Ansprüche gegenüber dem wirtschaftlich angeschlagenen Vertragspartner
  • und zur Möglichkeit der Sicherung künftiger Ansprüche und des damit verbundenen Leistungsaustausches unter Berücksichtigung von Anfechtungsrisiken
    stehen hier meist im Vordergrund.

Pflasterstein unterstützt sowohl gesicherte als auch ungesicherte Gläubiger bei der Durchsetzung von deren Interessen gegenüber einem Unternehmen in der Krise und gegenüber Insolvenzverwaltern. Die Prüfung von Sonderrechten (sog. Aussonderungsrechte und Absonderungsrechte), Rechte im (vorläufigen) Insolvenzverfahren und die ordnungsgemäße Forderungsanmeldung stehen hier meist im Vordergrund.

Pflasterstein berät und begleitet Gläubiger auch bei dem Vorhaben, gegen ihren Schuldner einen sog. Fremdinsolvenzantrag zu stellen.
Pflasterstein berät Gesellschafter im Zusammenhang mit deren krisenbehafteten Beteiligungen, um deren Interessen zu wahren und Haftungsrisiken zu minimieren.

Rechtsanwalt Steffen Meier verfügt über einschlägige Erfahrungen in der Beratung von Gläubigern und Gesellschaftern von finanziell angeschlagenen Unternehmen und ist daher in Lage, das wirtschaftlich Beste für seine Mandanten in einer solchen Situation „herauszuholen“.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich für ein Erstgespräch.

Distressed M&A

Pflasterstein berät und unterstützt Sie bei Unternehmenskäufen in Krisen- und Insolvenzsituationen, insbesondere im Rahmen von Vertragsverhandlungen mit dem (vorläufigen) Insolvenzverwalter und bei der Vertragsgestaltung.

Rechtsanwalt Steffen Meier hat im Laufe seiner Laufbahn mehr als 20 Käufer bei ihrem Kauf „aus der Insolvenz“ beraten und verfügt auch aufgrund seiner Tätigkeit für Insolvenzverwalter über das notwendige Know-How über die Besonderheiten bei einem (Unternehmens-)Kauf von einem Insolvenzverwalter.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich für ein Erstgespräch.

Insolvenzrechtliche Vertretung und Prozessführung

Pflasterstein berät und vertritt Gläubiger, Geschäftsführer und alle sonstigen Personen, bei der Abwehr von insolvenzspezifischen Ansprüchen. Meist ist es der Insolvenzverwalter, der solche Ansprüche z.B. auf Grundlage des Insolvenzanfechtungsrechts (§§ 129 InsO ff.) oder der Geschäftsführerhaftung nach § 15b InsO geltend macht. Pflastersein unterstützt Sie in diesem Zusammenhang sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Rechtsanwalt Steffen Meier ist (auch leidenschaftlicher) Prozessanwalt mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich. Er hat mehr als 100 Mandanten erfolgreich bei der Abwehr von insolvenzspezifischen Ansprüchen unterstützt.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich für ein Erstgespräch.